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  #1  
Alt 16.05.2006, 13:03
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard unterhalt bei behinderten kinder

es betrift mich zwar nur bedingt,ich finde aber es ist ein thema worüber wir einmal reden sollten.
ich hatte eben im fernesehen eine sendung gesehen unterhalt selbstverständlich ging es da um gesunde kinder.dabei ist mir eigentlich der gedanke gekommen,das wir dringend eine gesetztesänderung brauchen .als beispiel als ich geschieden wurde war björn 16 jahre ,sein erzeuger zahlte kein unterhalt,die vorschusskasse hätte nur gezahlt bis zu seinen zwölften geburtstag,darüberhinaus muß die frau klagen bzw bekommt von keiner seite unterhalt.zum teil auch mit der begründung einen zwölfjährigen kind ist es zuzumuten auch stundenweise alleine zu sein und die mutter kann sich eine arbeit suche,selbstverständlich ist dies richtig,nur wo bleiben wir mit unseren kindern,es sind sehr viele eltern gerade bei behinderten kindern ist die scheidungsrate der eltern enorm hoch wie soll eine mutter oder auch der vater je nach dem wo das behinderte kind ist eine arbeit finden.sicher spielt da auch die behinderung eine rolle aber bewirbst du dich wirst gefragt wie alt und darüberhinaus das dein kind behindert ist hat man auf den arbeitsmarkt keine chance.soll ein elternteil immer auf einen minimalen existensminimum leben nur weil behinderte kinder nicht berücksichtigt werden.sicher es gibt pflegegeld aber die meisten bekommen doch nur die stufe 1 das sind dann mal gerade um die 200€genaue summe kann ich jetzt nicht sagen.wie sollen die bitte damit leben.gerade ein behindertes kind hat einen enormen mehrbedarf,ich denke da nur mal an die schuhe die ständig kaputt sind oder an die hosen durch hinfallen oder krappeln sind die knie auf.dazu kommt das die meisten sowieso besondere sachen brauchen ob es badezusätze sind oder extra schampo.dieses alles vom pflegegeld zu bestreiten reicht bei weiten nicht.nur warum gibt es kein gesetzt das die unterhaltszahlungen bei behinderten kinder über das 12 lebensjahr von der vorschusskasse getragen werden.
ich möchte mal eure meinung dazu höhren und es w+ürde mich intresieren welche ratschläge ihr habt um eine enderung zu erreichen.
eigentlich da möchte ich auch eure meinung könnten wir das auch als projekt laufen lassen
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  #2  
Alt 16.05.2006, 14:40
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Liebe evma,

das ist ein leidiges Thema.....

eigentlich ist das Pflegegeld z.Bsp. gar nicht zum Beitrag des Lebensunterhaltes gedacht, sondern steht der pflegenden Person zu.

Für die behinderten Menschen hat sich der Gesetzgeber zur Sicherung des Lebensuntehaltes die Grundsicheungsrente ausgedacht....

Aber auch von diesem geringen Einkommen an der Existenzgrenze können sich Manche nicht einmal notwendige Pflegeartikel leisten oder Medikamente, die nicht mehr verschreibungspflichtig sind..oder, oder, oder...die Liste würde unendlich, die ich gerade im Kopf habe.


Ich fürchte nur, das Alles ist erst der Anfang...es wird noch härter kommen bei künftigen Reformen und wer leidet?:

Diejenigen, die eh schon genug zu leiden haben.


LG
Nancy
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  #3  
Alt 16.05.2006, 14:47
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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liebe nancy es geht in diesen tred eigentlich um die zeit vor der grundsichherungsrente,schau bei kindern kommt das jugendamt wenn der vater nicht zahlt bis zum 12 geburtstag aus der vorschusskasse auf.ein elternteil mit einen gesunden kind kann sich dann eine arbeit suchen.unsere kinder können aber nicht alleine zu hause bleiben nach der schule also kann der elternteil wo das kind lebt nicht arbeiten.volglich besteht auch kein harz 4 anspruch steht ja nicht den arbeitsmarkt zur verfügung die vorschusskasse zahlt auch nicht mehr.wovon sollen diese leben.bis das kind 18 ist und in einer werkstatt bzw eine grundsichherung erhält.
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  #4  
Alt 16.05.2006, 14:53
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Oh sorry, das habe ich falsch verstanden.

Da müßte tatsächlich was geändert werden.
Aber steht diesen Kindern keine Sozialhilfe zu?

Normalerweise müßte doch das Sozialamt einspringen.


LG
Nancy
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  #5  
Alt 16.05.2006, 15:00
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evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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wenn du das kindergeld berechnest was ja bei der sozialhilfe dazugezählt wird kannst du es vergessen.ich kenne nicht die genauen sätze ,bin aber sicher das wir das hier klären können ,nur wie ich heute mal so darüber nachgedacht habe nachdem ich im fernsehen einen bericht über gesunde familien gesehen habe,ist mir der gedanke gekommen und ich finde ihm einfach zu wichtig als in totzuschweigen
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  #6  
Alt 16.05.2006, 15:07
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Du hast Recht, das ist ein (überlebens)wichtiges Thema,
bin aber im Moment etwas ratlos.

Ich kenne die genauen Sätze auch nicht, aber wenn das Amt für solch ein Kind den Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle zahlen würde, wäre es immer noch mehr als Nichts, selbst wenn das
Kindergeld angerechnet wird.

Aber auch in dem Fall wäre es zum Leben zu wenig.


LG
Nancy
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  #7  
Alt 16.05.2006, 15:18
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evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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sicher ist das der mindestsazt der düsseldorfer tabelle nicht gezahlt wird.
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  #8  
Alt 16.05.2006, 15:35
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Bei Google finde ich auch nichts Gescheites....


nur, daß, wenn der Unterhaltsvorschuß nicht ausreicht, dann ergänzende Solzialhilfe beantrag t werden kann....keine genauen Angaben über Zahlungs-Sätze oder wie das bei behinderten Kindern aussieht.

Dort steht allerdings, daß für behinderte Kinder an verschiedenen Stellen der Sozialämter Eingliederungshilfe gestelllt werden kann, das hat aber nichts mit Laufenden Zahlungen zu tun.


LG
Nancy
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  #9  
Alt 16.05.2006, 15:42
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Habe was gefunden, leider nur sehr alllgemein gehalten unter www.kinderinfo.de:



Hilfen und Kontakte für Eltern mit Kindern mit Behinderungen

Behinderung
Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte haben eine umfassende Eingliederung in das soziale und berufliche Leben zum Ziel. Dabei ist es unwichtig, ob die Behinderung bereits von Geburt an oder erst als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls besteht. Neben medizinischen und therapeutischen Hilfen gibt es Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Förderung, besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, u.ä.; die finanziellen Leistungen umfassen Steuererleichterungen, höheres Wohngeld und usw. Für die einzelnen Hilfen und Nachteilsausgleiche bestehen unterschiedliche Voraussetzungen (z. B. Art und Grad der Behinderung).
Zuständig für die Hilfen sind je nach Hilfe der Rehabilitationsträger, die Versorgungsämter, das Sozialamt, das Arbeitsamt, die Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband usw. Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein Nachweis der Behinderung zu erbringen, z. B. durch einen Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes. Familien mit Kindern mit Behinderungen
Je früher eine Behinderung behandelt werden kann, desto größer sind die Aussichten, sie zu mildern oder sogar zu beseitigen. Maßnahmen zur Frühförderung von Kindern mit Behinderungen oder Kindern, die von Behinderung bedroht sind, werden deshalb bereits im Vorschulalter gewährt. Sie umfassen medizinische Hilfen (z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern), therapeutische Maßnahmen (durch Krankengymnasten, Logopäden u. ä.) und pädagogisch-psychologische Hilfen (u. a. Sonderkindergärten und Sonderschulen). Neben Hilfen, die in regulären Einrichtungen angeboten werden, gibt es spezielle Frühfördereinrichtungen, Heime und Tagesstätten für Kinder mit Behinderungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit an Kuren teilzunehmen. Ansprüche auf weitere Leistungen wie Pflegegeld für Kinder, die schwerpflegebedürftig sind, und Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe in besonderen Lebenslagen) können daneben weiterbestehen. Damit evtl. Entwicklungsstörungen von Behinderungen möglichst früh erkannt werden, sollten unbedingt die Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und die Früherkennungsuntersuchung für Kinder in Anspruch genommen werden.


LG
Nancy
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  #10  
Alt 16.05.2006, 15:44
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ich hatte heute auch geschaut,finde aber auch nichts gescheites,allerdings gebe ich die hoffnung nicht auf das vielleicht der eine oder andere etwas weiß.zum glück haben wir ja zur zeit keine aktuele anfrage zu diesen thema und können uns ganz in ruhe schlau machen.nur dieses thema ist so wichtig das es nicht in vergessenheit geraten darf
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