| Unsortiertes (Offenes Forum) Hier können Themen zur Rubrik gepostet werden, die sich nicht in die Unterforen einsortieren lassen. |

22.05.2006, 08:27
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Stress mit der "Bedarfsgemeinschaft"
Hallo,
Junge Erwachsene bis 25 erhalten ja kein Arbeitslosengeld (ALG) II mehr für eine eigene Wohnung - sie gehören zum Haushalt der Eltern. (Bedarfsgemeinschaft)
Was aber, wenn die Eltern ausziehen?
Hier scheint es eine Gesetzeslücke zu geben, die die Gerichte wohl viel beschäftigen wird.
Der erste Fall geht gerade durch die Presse. Eine Mutter aus Münster möchte ausziehen.
Bisher ist noch nicht klar, wie die rechtliche Auslegung des SGB zu verstehen ist - es gibt anscheinend hierzu keine Regelung ...
So zumindest habe ich es gerade auf WDR 2 gehört ...
LG
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

22.05.2006, 10:22
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 01.08.2005
|
|
ein anderer fall hier,tochter 21jwohnt bei eltern mit noch ein geschwisterkind.tochter ist schwanger,die wg ist mit drei zimmer nun zu klein.sie bekommt keine unterstützung um selbständig zu leben.nach meinung des amtes kann eine tochter im wohnzimmer nächtigen die andere mit kind bekommt ein raum und die eltern haben schlafzimmer.die wg wo sie wohnen kostet 750€länger schon wurden sie aufgefordert sich etwas preiswerteres zu suchen.
|

22.05.2006, 12:22
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Zitat:
|
Zitat von evma
ein anderer fall hier,tochter 21jwohnt bei eltern mit noch ein geschwisterkind.tochter ist schwanger,die wg ist mit drei zimmer nun zu klein.sie bekommt keine unterstützung um selbständig zu leben.nach meinung des amtes kann eine tochter im wohnzimmer nächtigen die andere mit kind bekommt ein raum und die eltern haben schlafzimmer.die wg wo sie wohnen kostet 750€länger schon wurden sie aufgefordert sich etwas preiswerteres zu suchen.
|
... wie es scheint, könnten die Eltern ausziehen und der schwangeren Tochter einfach die Wohnung überlassen ... denn die Eltern sind über 25 ... und somit ist es ein rechtsfreier raum ...
ich werde versuchen, dazu noch infos zu bekommen ... hatte bisher nix schriftliches im web gefunden - nur über radio wdr 2 davon gehört ...
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

22.05.2006, 12:41
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 01.08.2005
|
|
das wäre eine einfache lösung,nur wie soll sie bitte die miete herbekommen da diese extrem hoch ist.und so leicht ist es mit ausziehen ohne tochter nicht.sie würde keine bestättigung erhalten das die miete übernommen wird,folglich bekommt sie keinen mietvertrag.eine wg ohn die tochter dürfte dementsprechend auch nur wenig kosten für die eltern was wiederrum daran scheidet das solche wg so gut wie gar nicht zubekommen sind.
also ein kreislauf der echt vom feinsten ist.
|

22.05.2006, 12:45
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Zitat:
|
Zitat von evma
das wäre eine einfache lösung,nur wie soll sie bitte die miete herbekommen da diese extrem hoch ist.und so leicht ist es mit ausziehen ohne tochter nicht.sie würde keine bestättigung erhalten das die miete übernommen wird,folglich bekommt sie keinen mietvertrag.eine wg ohn die tochter dürfte dementsprechend auch nur wenig kosten für die eltern was wiederrum daran scheidet das solche wg so gut wie gar nicht zubekommen sind.
also ein kreislauf der echt vom feinsten ist.
|
... in münster setzt sich der arbeitslosenverein für die mutter ein, die ausziehen möchte ... da brauchen sie definitiv fachliche rückendeckung ... aber durch die aktuelle lage bestünde hoffnung, dass die kosten übernommen werden müssen ...
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

22.05.2006, 12:51
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 01.08.2005
|
|
ich kann nicht sagen wie es weiter ging war letzte woche hier nur in der zeitung und sie wollten berichten sobald sich eine lösung findet.
und dann wird wohl die zweite frage auftauchen wer kommt für die laufenden lebenserhaltungskosten auf.denke ich mir mal davon war noch keine rede
|

22.05.2006, 12:52
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Zitat:
|
Zitat von evma
ich kann nicht sagen wie es weiter ging war letzte woche hier nur in der zeitung und sie wollten berichten sobald sich eine lösung findet.
und dann wird wohl die zweite frage auftauchen wer kommt für die laufenden lebenserhaltungskosten auf.denke ich mir mal davon war noch keine rede
|
... na hartz IV wars im beispiel aus münster - also staatskasse auf beiden seiten (mutter und tochter)
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

22.05.2006, 12:59
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 01.08.2005
|
|
ich kann es nicht sagen,ist es aber nicht so das um harz4 zu bekommen man auf den arbeitsmarkt zur verfügung stehen muß,und wie soll das mit baby gehen,es ist ja wirklich ein thema wo ich mich leider nicht auskenne und doch finde ich es gut das es auch hier mal angeschritten wird bzw ein wenig darüber gesprochen vielleicht weis ja der eine oder andere noch etwas
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd. Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de
*****
Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.
|