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  #1  
Alt 22.05.2006, 08:27
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Stress mit der "Bedarfsgemeinschaft"

Hallo,

Junge Erwachsene bis 25 erhalten ja kein Arbeitslosengeld (ALG) II mehr für eine eigene Wohnung - sie gehören zum Haushalt der Eltern. (Bedarfsgemeinschaft)

Was aber, wenn die Eltern ausziehen?

Hier scheint es eine Gesetzeslücke zu geben, die die Gerichte wohl viel beschäftigen wird.

Der erste Fall geht gerade durch die Presse. Eine Mutter aus Münster möchte ausziehen.

Bisher ist noch nicht klar, wie die rechtliche Auslegung des SGB zu verstehen ist - es gibt anscheinend hierzu keine Regelung ...

So zumindest habe ich es gerade auf WDR 2 gehört ...

LG

Mary
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  #2  
Alt 22.05.2006, 10:22
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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ein anderer fall hier,tochter 21jwohnt bei eltern mit noch ein geschwisterkind.tochter ist schwanger,die wg ist mit drei zimmer nun zu klein.sie bekommt keine unterstützung um selbständig zu leben.nach meinung des amtes kann eine tochter im wohnzimmer nächtigen die andere mit kind bekommt ein raum und die eltern haben schlafzimmer.die wg wo sie wohnen kostet 750€länger schon wurden sie aufgefordert sich etwas preiswerteres zu suchen.
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  #3  
Alt 22.05.2006, 12:22
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
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Zitat:
Zitat von evma
ein anderer fall hier,tochter 21jwohnt bei eltern mit noch ein geschwisterkind.tochter ist schwanger,die wg ist mit drei zimmer nun zu klein.sie bekommt keine unterstützung um selbständig zu leben.nach meinung des amtes kann eine tochter im wohnzimmer nächtigen die andere mit kind bekommt ein raum und die eltern haben schlafzimmer.die wg wo sie wohnen kostet 750€länger schon wurden sie aufgefordert sich etwas preiswerteres zu suchen.

... wie es scheint, könnten die Eltern ausziehen und der schwangeren Tochter einfach die Wohnung überlassen ... denn die Eltern sind über 25 ... und somit ist es ein rechtsfreier raum ...

ich werde versuchen, dazu noch infos zu bekommen ... hatte bisher nix schriftliches im web gefunden - nur über radio wdr 2 davon gehört ...
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  #4  
Alt 22.05.2006, 12:41
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evma evma ist offline
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das wäre eine einfache lösung,nur wie soll sie bitte die miete herbekommen da diese extrem hoch ist.und so leicht ist es mit ausziehen ohne tochter nicht.sie würde keine bestättigung erhalten das die miete übernommen wird,folglich bekommt sie keinen mietvertrag.eine wg ohn die tochter dürfte dementsprechend auch nur wenig kosten für die eltern was wiederrum daran scheidet das solche wg so gut wie gar nicht zubekommen sind.
also ein kreislauf der echt vom feinsten ist.
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  #5  
Alt 22.05.2006, 12:45
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Mary Mary ist offline
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Zitat:
Zitat von evma
das wäre eine einfache lösung,nur wie soll sie bitte die miete herbekommen da diese extrem hoch ist.und so leicht ist es mit ausziehen ohne tochter nicht.sie würde keine bestättigung erhalten das die miete übernommen wird,folglich bekommt sie keinen mietvertrag.eine wg ohn die tochter dürfte dementsprechend auch nur wenig kosten für die eltern was wiederrum daran scheidet das solche wg so gut wie gar nicht zubekommen sind.
also ein kreislauf der echt vom feinsten ist.

... in münster setzt sich der arbeitslosenverein für die mutter ein, die ausziehen möchte ... da brauchen sie definitiv fachliche rückendeckung ... aber durch die aktuelle lage bestünde hoffnung, dass die kosten übernommen werden müssen ...
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  #6  
Alt 22.05.2006, 12:51
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Registriert seit: 01.08.2005
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ich kann nicht sagen wie es weiter ging war letzte woche hier nur in der zeitung und sie wollten berichten sobald sich eine lösung findet.
und dann wird wohl die zweite frage auftauchen wer kommt für die laufenden lebenserhaltungskosten auf.denke ich mir mal davon war noch keine rede
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  #7  
Alt 22.05.2006, 12:52
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Mary Mary ist offline
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Zitat:
Zitat von evma
ich kann nicht sagen wie es weiter ging war letzte woche hier nur in der zeitung und sie wollten berichten sobald sich eine lösung findet.
und dann wird wohl die zweite frage auftauchen wer kommt für die laufenden lebenserhaltungskosten auf.denke ich mir mal davon war noch keine rede

... na hartz IV wars im beispiel aus münster - also staatskasse auf beiden seiten (mutter und tochter)
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  #8  
Alt 22.05.2006, 12:59
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ich kann es nicht sagen,ist es aber nicht so das um harz4 zu bekommen man auf den arbeitsmarkt zur verfügung stehen muß,und wie soll das mit baby gehen,es ist ja wirklich ein thema wo ich mich leider nicht auskenne und doch finde ich es gut das es auch hier mal angeschritten wird bzw ein wenig darüber gesprochen vielleicht weis ja der eine oder andere noch etwas
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