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Zitat von evma
ja mit anfällen bzw nach anfällen herscht absolutes fahrverbot für mindestens zwei jahre.sollte ein fahrer sich wiederrechtlich ans steuer setzten verliert er den versicherungsschutz bei einen unfall.
obwohl wenn ich bedenke wie lange björn anfallsfrei war und jetzt wieder krampft sollte meiner meinung nach zusätzlich noch neurologische untersuchungen gemacht werden bevor sich ein verantwortungsvoller fahrer ans steuer setzt
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Liebe Evma,
bei einer entfernten Verwandten wurde da eine andere Information gegeben:
Nach einem Anfall wird der Führerschein für 3 Jahre eingezogen - solange ruht die Fahrerlaubnis. Sie muss dann praktisch "neu beantragt" werden. Dem Antrag ist ebenfalls ein neurologisches Gutachten beizufügen.
Ein Neurologe kann ja anhand des EEGs sehen, ob eine Krampfneigung vorhanden ist, oder nicht.
Während der 3 Jahre sind ebenfalls Kontrolluntersuchungen zu machen - denn diese 3 Jahre sind als Mindestzeitraum der Anfallsfreiheit nachzuweisen.
Diese Zeit über muss also dokumentiert vorliegen - so war es zumindest bei dem mir bekannten Fall.
Also mal angenommen: der Patient ist 2 Jahre nachweislich anfallsfrei und erleidet dann einen Anfall, dann beginnt diese 3-Jahres-Frist erneut. Erst wenn 3 Jahre an einem Stück kein Anfall war, darf er wieder ein Fahrzeug führen.
Das mit dem Versicherungsschutz stimmt übrigens. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung zwar an die Geschädigten, nimmt aber Regress. Sie wird einen vollstreckbaren Titel erwirken und kann dann 30 Jahre lang das Geld zurückfordern. Wie in einem solchen Fall die Bewertung eines Insolvenzverfahrens aussieht, ist mir allerdings nicht bekannt.
Da es hier ja auch um einen Straftatbestand geht, könnte es sein, dass ein Insolvenzverfahren nicht möglich ist.
Aber das weiß ich nicht genau - denkbar wäre es zumindest.
Bei dem o. g. Fall ist es ja zum Glück nur überwiegend Sachschaden und die Höhe mit 25.000 Euro ist ja noch überschaubar. Aber wenn da ein Personenschaden aufgetreten wäre, wo vielleicht jemand auf Dauer zum Pflegefall geworden wäre ... na, da kannst Du Dir ja denken, was das an laufenden Kosten für den Fahrer ausmachen kann ... ganz zu schweigen von dem belastenden Wissen, einen Menschen so geschädigt zu haben.
Wenn ich mir vorstelle, ich würde jemanden einen solchen Schaden zufügen, weil ich trotz des Wissens um meine Anfälle (ich bin selbst keine Epileptikerin - versetze mich nur in die Lage) gefahren wäre, also ganz ehrlich: das Schlimmste wäre für mich dieses Wissen. In Armut leben, weil man regelmäßig die Kosten für die Pflege aufbringen muss, ist eine Sache. Damit kommt man vielleicht noch klar. Aber zu wissen, da habe ich jemandem das Leben so schwer gemacht und vielleicht noch dauerhafte Schmerzen zugefügt - damit würde ich selbst nicht klar kommen.
Betroffene Epileptiker/Inen sollten sich das auch vor Augen halten und sich überlegen, ob sie "kalt genug sind", um im Zweifelsfall damit leben zu können.
Tacheles