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  #1  
Alt 29.07.2006, 12:10
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard Autounfall nach "Anfall" bzw. "erlittene Erkrankung" - Epilepsie?

Hallo,

in den Radionachrichten war von einem Autounfall nach Epilepsieanfall die Rede - laut Pressebericht der Polizei München ist das ebenfalls zu vermuten:

Zitat:
Zitat von Pressebericht Polizei München
1288. Autofahrer erleidet Erkrankung am Steuer und rast in ein Schwabinger Straßencafe



Ein 54-jähriger Manager aus Schwabing war mit seinem BMW 5er am Freitag 28.07.06, auf dem Heimweg von Landau nach München. Beifahrer im Fahrzeug war sein 17-jähriger Sohn. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand erlitt der Manager auf dieser Fahrt eine Erkrankung, weshalb er bereits auf der Autobahn einen Erholungsstopp einlegte. Im Stadtgebiet München ereilte ihn dann ein weiterer Anfall, in dessen Verlauf er vermutlich auf der Leopoldstr. stadteinwärts, einem silbernen Golf auffuhr.

Nach einem kurzen Wortwechsel hätte der 54jährige dem Golf-Fahrer zu einer geeigneten Stelle folgen sollen, um kurz die Personalien auszutauschen.

Der Fahrer des Golf verständigte über einen Linienbusfahrer die Polizei über eine Unfallflucht soeben. Über die Einsatzzentrale wurde eine sofortige Funkfahrdung nach dem flüchtigen BMW mit Münchner Kennzeichen herausgegeben.

Eine zivile Streifenbesatzung, die auf der Leopoldstr. in nördl. Richtung unterwegs war, konnte den flüchtigen BMW auf Höhe der Münchner Freiheit, im Gegenverkehr ausmachen.

Unter Verwendung von Sondersignalen wendete das Polizeifahrzeug, um die Verfolgung auszunehmen. Im gleichen Moment um 18.45 Uhr beschleunigte jedoch der Fahrer des BMW sein Fahrzeug und fuhr auf Höhe Leopoldstr. 69 nach rechts über den Radweg auf den Gehweg. Hierbei stieß er gegen das Heck eines vorausfahrenden Mini. Im weiteren Verlauf beschädigte der BMW vier abgestellte Fahrräder, überquerte ein Holzpodest eines dortigen Straßencafes, auf dem sich mehrere Gäste saßen und prallte letztendlich gegen die Fassade des Anwesens Leopoldstr. 67. Dort blieb der BMW schwer beschädigt liegen.

Auf der Schneise der Verwüstung wurden mehrere Pflanzkübel samt Inhalt zerstört und beschädigten ein weiteres geparktes Fahrzeug, Ford Fiesta, leicht. Tische und Stühle wirbelten durch die Luft.

Wie durch ein Wunder wurden nur vier männliche Cafe-Gäste leicht verletzt. Auch der Unglücksfahrer und sein Sohn kamen mit leichten Verletzungen davon. Alle Personen wurden mit Rettungsfahrzeugen in umliegenden Krankenhäuser gebracht.
Der Sachschaden dürfte sich nach den ersten Einschätzungen auf 25.000 € belaufen.

Die Leopoldstr. war stadteinwärts für ca. 2,5 Stunden bis gegen 21.00 Uhr gesperrt. Über die Art der Erkrankung des 54-jährigen BMW-Fahrers kann erst nach eingehender Untersuchung der Ärzte Auskunft gegeben werden.

(Quelle: Pressemitteilung Polizei München)
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  #2  
Alt 29.07.2006, 12:14
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard

Wenn ich mich recht erinnere, ruht die Fahrerlaubnis, sobald eine Anfallsgefährdung besteht.

Somit wäre der Fahrer u. U. ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren.

Aber egal, ob es nun Epilepsie ist oder ein Herzinfarkt oder was auch immer: wenn sich der Fahrer nicht gesund fühlt, sollte er definitiv das Fahrzeug nicht lenken.

Was hätte da alles passieren können? Er hat sich, seinen Sohn und viele Unbeteiligte unnötig gefährdet.

Ich möchte an dieser Stelle an das Verantwortungsbewußtsein aller, die Fahrzeuge lenken, appellieren:

Lasst bitte in solchen Fällen das Fahrzeug stehen!

Tacheles
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  #3  
Alt 29.07.2006, 13:31
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ja mit anfällen bzw nach anfällen herscht absolutes fahrverbot für mindestens zwei jahre.sollte ein fahrer sich wiederrechtlich ans steuer setzten verliert er den versicherungsschutz bei einen unfall.
obwohl wenn ich bedenke wie lange björn anfallsfrei war und jetzt wieder krampft sollte meiner meinung nach zusätzlich noch neurologische untersuchungen gemacht werden bevor sich ein verantwortungsvoller fahrer ans steuer setzt
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  #4  
Alt 29.07.2006, 16:40
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard

Zitat:
Zitat von evma
ja mit anfällen bzw nach anfällen herscht absolutes fahrverbot für mindestens zwei jahre.sollte ein fahrer sich wiederrechtlich ans steuer setzten verliert er den versicherungsschutz bei einen unfall.
obwohl wenn ich bedenke wie lange björn anfallsfrei war und jetzt wieder krampft sollte meiner meinung nach zusätzlich noch neurologische untersuchungen gemacht werden bevor sich ein verantwortungsvoller fahrer ans steuer setzt

Liebe Evma,

bei einer entfernten Verwandten wurde da eine andere Information gegeben:

Nach einem Anfall wird der Führerschein für 3 Jahre eingezogen - solange ruht die Fahrerlaubnis. Sie muss dann praktisch "neu beantragt" werden. Dem Antrag ist ebenfalls ein neurologisches Gutachten beizufügen.

Ein Neurologe kann ja anhand des EEGs sehen, ob eine Krampfneigung vorhanden ist, oder nicht.

Während der 3 Jahre sind ebenfalls Kontrolluntersuchungen zu machen - denn diese 3 Jahre sind als Mindestzeitraum der Anfallsfreiheit nachzuweisen.

Diese Zeit über muss also dokumentiert vorliegen - so war es zumindest bei dem mir bekannten Fall.

Also mal angenommen: der Patient ist 2 Jahre nachweislich anfallsfrei und erleidet dann einen Anfall, dann beginnt diese 3-Jahres-Frist erneut. Erst wenn 3 Jahre an einem Stück kein Anfall war, darf er wieder ein Fahrzeug führen.

Das mit dem Versicherungsschutz stimmt übrigens. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung zwar an die Geschädigten, nimmt aber Regress. Sie wird einen vollstreckbaren Titel erwirken und kann dann 30 Jahre lang das Geld zurückfordern. Wie in einem solchen Fall die Bewertung eines Insolvenzverfahrens aussieht, ist mir allerdings nicht bekannt.

Da es hier ja auch um einen Straftatbestand geht, könnte es sein, dass ein Insolvenzverfahren nicht möglich ist.

Aber das weiß ich nicht genau - denkbar wäre es zumindest.

Bei dem o. g. Fall ist es ja zum Glück nur überwiegend Sachschaden und die Höhe mit 25.000 Euro ist ja noch überschaubar. Aber wenn da ein Personenschaden aufgetreten wäre, wo vielleicht jemand auf Dauer zum Pflegefall geworden wäre ... na, da kannst Du Dir ja denken, was das an laufenden Kosten für den Fahrer ausmachen kann ... ganz zu schweigen von dem belastenden Wissen, einen Menschen so geschädigt zu haben.

Wenn ich mir vorstelle, ich würde jemanden einen solchen Schaden zufügen, weil ich trotz des Wissens um meine Anfälle (ich bin selbst keine Epileptikerin - versetze mich nur in die Lage) gefahren wäre, also ganz ehrlich: das Schlimmste wäre für mich dieses Wissen. In Armut leben, weil man regelmäßig die Kosten für die Pflege aufbringen muss, ist eine Sache. Damit kommt man vielleicht noch klar. Aber zu wissen, da habe ich jemandem das Leben so schwer gemacht und vielleicht noch dauerhafte Schmerzen zugefügt - damit würde ich selbst nicht klar kommen.

Betroffene Epileptiker/Inen sollten sich das auch vor Augen halten und sich überlegen, ob sie "kalt genug sind", um im Zweifelsfall damit leben zu können.

Tacheles
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  #5  
Alt 29.07.2006, 17:48
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ich hatte gerade vor etwa drei wochen ein gespräch mit einen fahrlehrer hier in oh,und er meinte zwei jahre aber nur wenn die ärzte es nachelegen,wir hatten ziemlich lange darüber gesprochen weil wir eben beide der meinung waren untersuchungen wären anratsam.ich selbst kenne jemanden der hatte vor vier monaten einen anfall und hat nur angeraten bekommen jetzt nicht zu fahren,abnehmen dürfte man ihn den führerschein leider erst nachdem etwas passiert ist.kann es sein das es vielleicht in jeden bundesland anderst geregelt wird?
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