Kindergeld für Behinderte
Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr
Behinderte Kinder
Nach derzeit geltendem Recht werden volljährige Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus berücksichtigt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.
Durch die Neudefinition der Altersgrenze wird auch dieser Zeitpunkt vorgezogen: Ab 1. Juli 2007 werden behinderte Kinder nur dann über das 25. Lebensjahr hin-aus berücksichtigt, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
LG Flipi
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