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  #1  
Alt 27.09.2006, 20:56
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.196
Standard Zahnarzt nach Schwerbehindertenrecht

Moin,

ich habe gestern gelesen, dass nach Schwerbehindertenrecht Zahnarztbehandlungen übernommen werden.
Hat hier jemand Infos, wie das genau von statten geht?
Wer zahlt für was?

LG
Flipy

PS: Mein Buch kommt erst noch.
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  #2  
Alt 27.09.2006, 21:04
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Lieber Flipy,

weiß ja nicht, ob Du das meinst:

Bei manchen Schwerbehinderten muss die Behandlung z. B. unter Vollnarkose gemacht werden, weil der Zahnarzt sonst nicht arbeiten kann.

Ich weiß noch aus meiner Versicherungstätigkeit von vor zig Jahren, dass hier ein höherer Schlüssel angesetzt wird.

Bei normaler Kassenleistung gilt meines Wissens nur der sogenannte einfache Satz.

Bei Privatpatienten ist der 2,6-fache Satz sehr gebräuchlich.

Bei einer Behandlung von einem Schwerbehinderten kann auch der 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt werden, da die Arbeit des Arztes aufgrund der Behinderung sehr erschwert sein kann.

Ich hatte damals einen Fall mit diesem 3,5-fachen Satz der ausserhalb der Regel auch von der Versicherung bezahlt wurde, weil es aufgrund des Mehraufwands gerechtfertigt war.

Meintest Du so etwas?

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #3  
Alt 27.09.2006, 21:11
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.196
Standard

Ich hatte was im SGB9 gelesen, wußte aber keinen Zusammenhang.

Flipy
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  #4  
Alt 27.09.2006, 21:16
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

heist das das man einen höheren zuzahlbetrag erhaltetwenn ja bitte melden
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  #5  
Alt 27.09.2006, 21:21
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.196
Standard

Werde ich nachlesen, wenn ich meine Bücher habe.

Flipy
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