Lieber Flipy,
weiß ja nicht, ob Du das meinst:
Bei manchen Schwerbehinderten muss die Behandlung z. B. unter Vollnarkose gemacht werden, weil der Zahnarzt sonst nicht arbeiten kann.
Ich weiß noch aus meiner Versicherungstätigkeit von vor zig Jahren, dass hier ein höherer Schlüssel angesetzt wird.
Bei normaler Kassenleistung gilt meines Wissens nur der sogenannte einfache Satz.
Bei Privatpatienten ist der 2,6-fache Satz sehr gebräuchlich.
Bei einer Behandlung von einem Schwerbehinderten kann auch der 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt werden, da die Arbeit des Arztes aufgrund der Behinderung sehr erschwert sein kann.
Ich hatte damals einen Fall mit diesem 3,5-fachen Satz der ausserhalb der Regel auch von der Versicherung bezahlt wurde, weil es aufgrund des Mehraufwands gerechtfertigt war.
Meintest Du so etwas?
LG
Mary
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