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Alt 05.11.2006, 09:51
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Staatliche Hilfen für Familien

Der Staat unterstützt Familien durch verschiedene Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten bundesweiten Leistungen:
Mutterschaftsgeld
Kindergeld
Erziehungsgeld
Elternzeit
Kinderzuschlag
Unterhaltsvorschuss
Bafög
Wohngeld
Krankenversicherung
Kinderfreibetrag
Kinderbetreuungskosten
Entlastung von Alleinerziehenden
Mutterschaftsgeld

Für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder arbeitslos gemeldet sind, besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach. Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers besteht während der gesamten Schutzfrist. Gesetzlich krankenversicherte Mütter bekommen bis zu 13 Euro am Tag von Ihrer Versicherung. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, die den voraussichtlichen Geburtstermin enthält. Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zwischen den 13 Euro und dem täglichen Netto-Entgelt. Diesen Betrag bekommt auch die Mutter, die nicht gesetzlich krankenversichert ist. Hierbei gilt das Prinzip, dass Frauen im Mutterschutz finanziell nicht schlechter gestellt sein sollen als vorher. Für Hausfrauen bedeutet das allerdings, dass sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Privat versicherte Frauen bekommen ein einmaliges Mutterschaftsgeld von EUR 210 vom Bundesversicherungsamt. Einige private Krankenversicherungen zahlen zusätzlich 200 Euro und versichern Frauen während der Schutzfrist kostenlos weiter. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird wie bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
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Kindergeld

Familie beim gemeinsamen FrühstückFür alle minderjährigen Kinder wird vom Staat Kindergeld gezahlt. Für Kinder in der Ausbildung verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld zurzeit noch bis zum 27. Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst). Für arbeitslose Kinder wird KIndergeld bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder gezahlt, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Für das erste, zweite und dritte Kind werden 154 Euro pro Monat, für das vierte und weitere Kinder werden 179 Euro Kindergeld gezahlt.
Erziehungsgeld

ErziehungsgeldEltern, die ihr Kind selbst betreuen, erhalten zwei Jahre lang 300 Euro monatlich, oder ein Jahr 450 Euro. Allerdings darf das Jahreseinkommen des Antragsstellers bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Das Erziehungsgeld soll künftig in ein einkommensabhängiges Elterngeld umgewandelt werden. Eltern, die wegen Kindererziehung vorübergehend im Beruf pausieren, sollen dann für ein Jahr zwei Drittel ihres letzten Nettoeinkommens, aber maximal 1800 Euro im Monat, erhalten.
Da diese Thematik insgesamt sehr komplex ist, sollte man sich bei der Erziehungsgeld-Stelle beraten lassen. Unter http://www.bmfsfj.de gibt es außerdem eine kostenlose Info-Broschüre des Bundesfamilienministeriums zu diesem Thema.
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Elternzeit

Berufstätige Eltern haben drei Jahre lang nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch auf Elternzeit gilt für Mutter und Vater einzeln. Weitere Informationen Hierzu finden Sie in der Elternzeitbroschüre des Bundesfamilienministeriums.
Kinderzuschlag

Eltern, die sich selbst, aber nicht ihr Kind finanzieren können, bekommen zusätzlich zum Kindergeld bis zu 140 Euro je Kind pro Monat und können die staatlichen Zuschüsse dadurch gegenüber dem einfachen Kindergeld von 154 Euro nahezu verdoppeln. Das soll verhindern, dass Eltern auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.
Unterhaltsvorschuss

Die Förderung soll Alleinstehenden helfen, wenn die Unterhaltszahlungen des Vaters beziehungsweise der Mutter ausbleiben. Das eigene Einkommen des Alleinstehenden spielt hierbei keine Rolle. In den alten Bundesländern beträgt der Vorschuss für Kinder unter sechs Jahren 122 Euro monatlich, in den neuen Ländern 106 Euro. Für Kinder von sechs bis zwölf gibt es in den alten Ländern 164 Euro, in den neuen 145 Euro. Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt, allerdings maximal sechs Jahre lang und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes, gezahlt.
Bafög

Schüler und Studierende in weiterführenden Schulen und Hochschulen werden mit Bafög gefördert, wenn die Eltern keine finanziellen Mittel für die Ausbildung haben. Der Höchstbetrag liegt bei 585 Euro pro Monat.
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Wohngeld

Einkommensschwache Familien können beim Sozialamt Mietzuschuss beantragen. Die Höhe des Mietzuschusses ist unter anderem vom Gesamteinkommen, der Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder und den ortsüblichen Mieten abhängig.
Krankenversicherung

Minderjährige Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert.
Kinderfreibetrag

Anstelle des Kindergeldes kann auch der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Der steuerliche Freibetrag liegt bei 3648 Euro für Ehepaare und 1824 Euro für Alleinerziehende. Da der Kinderfreibetrag nur für die Eltern interessant ist, deren Jahreseinkommen 60.000 Euro übersteigt, wird in den meisten Fällen durch das Kindergeld abgegolten. Zusätzlich gibt es einen steuerlichen Freibetrag für Betreuung und Erziehung in der Höhe von 2160 Euro für Ehepaare und 1080 Euro für Alleinerziehende. Welche Regelung im Einzelfall die günstigere Variante ist, prüft in der Regel das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung.
Kinderbetreuungskosten

Bisher können berufstätige Eltern pro Kind bis zum Alter von einschließlich 13 Jahren maximal 1500 Euro an Kinderbetreuungskosten geltend machen, soweit die Betreuung mehr als 1548 Euro kostet. Bei Alleinerziehenden gelten derzeit die halben Beträge. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich diese Regelungen in Kürze ändern.

Quelle: Aktion Mensch
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