Wiener Linien wegen Diskriminierung verklagt.
Wien (kobinet) Die Wiener Linien ("Die Stadt gehört Dir") sind verklagt worden, weil ein Busfahrer die Beförderung eines Fahrgastes im Elektrorollstuhl verweigerte. Der betroffene Student Markus Ladstätter wird dabei vom österreichischen "Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern" unterstützt. Am 26. April 2007 wollte er - wie fast täglich - mit der Buslinie 26A der Wiener Linien fahren, berichtete
BIZEPS-INFO. An diesem Tag weigerte sich jedoch der Busfahrer, mit dem Argument "Elektrorollstühle sind verboten, die biegen die Rampen durch" die Rampe herauszuklappen.
"Auf meinen Hinweis, dass ich mich deshalb bei seinem Vorgesetzten beschweren werde, meinte er nur 'Machen sie das ruhig' fuhr weg und ließ mich an der Station zurück", berichtet der Wiener, der sich durch diese Beförderungsverweigerung diskriminiert fühlt. Der Busfahrer schloss die Türen und ließ ihn an der Haltestelle zurück.
"Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht als Entschädigung für eine erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schadenersatz vor", erläutert Dr. Barbara Günther vom Klagsverband. Da eine Schlichtung mit dem Verkehrsunternehmen bei der zuständigen Stelle im Bundessozialamt scheiterte und Markus Ladstätter mit der Vorgangsweise der Wiener Linien nicht einverstanden ist, nimmt er sein Recht in Anspruch und hat eine Klage beim Bezirksgericht für Handelssachen eingebracht.