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Alt 31.05.2006, 18:03
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Notwendige Therapien dürfen Kindern mit geistig Behinderung nicht vorenthalten werden

Eine Mutter berichtet: "Ich war mit unserem Sohn Uwe – er hat das Down-Syndrom – bei unserem Hals-Nasen-Ohren-Arzt wegen eines Rezepts für die Fortführung einer Sprachtherapie. Der Arzt erklärte mir, dass eine Sprachtherapie bei meinem Sohn Vergeudung sei, und bewilligte das Rezept nicht. Dabei habe ich bei meinem Sohn sehr wohl Fortschritte im Sprachvermögen festgestellt, was mir von der Therapeutin und seinen Lehrern bestätigt wurde."
"Immer wieder erreichen uns Anrufe verzweifelter Eltern, weil ihren Kindern mit geistiger Behinderung notwendige Heilmittel wie Sprachtherapie, Physio- oder Ergotherapie oder auch Psychotherapie vorenthalten werden", so Wilfried Wagner-Stolp, Familienreferent der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Diese Tatsache sei Besorgnis erregend, denn damit würden diesen sowieso schon benachteiligten Menschen ihre Entwicklungsmöglichkeiten genommen.
Deshalb fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe weiterhin die umfassende gesundheitliche Versorgung mit Therapien, die die körperliche, sprachliche, intellektuelle und psychosoziale Entwicklung wirksam fördern. Besondere Bedeutung kommt hier den annähernd 1000 Frühförderstellen in Deutschland zu. Sie sollen laut Sozialgesetzbuch IX sowohl medizinisch-therapeutische als auch heilpädagogische Leistungen aus einer Hand anbieten, deren Finanzierung durch Abstimmung von Krankenkassen und Sozialhilfeträgern zu gewährleisten ist. Trotz einer Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 ist es bislang in fast keinem Bundesland gelungen, Vereinbarungen zwischen den Kassen und den Sozialhilfeträgern zustande zu bringen und die Finanzierung auf sichere Füße zu stellen.
Die Situation der Frühförderstellen stellt sich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich dar. Besonders hart getroffen hat es Sachsen-Anhalt. Dort hat der überörtliche Sozialhilfeträger zu Anfang des Jahres die Fördereinheit von 150 auf 90 Minuten reduziert.
Die Leidtragenden sind nach den Kindern die Eltern, die um die notwendigen Therapien und Frühförderleistungen für ihre Töchter und Söhne ringen müssen. Buchtipp:
Die Zahl der Therapieangebote für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ist groß. Um hier besonders Eltern einen Überblick zu verschaffen, hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem Reader mit dem Titel "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht" die wichtigsten Therapiemethoden und Förderansätze vorgestellt. Für 13 Euro zu bestellen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon 06421/491-116, E-Mail:vertrieb@lebenshilfe.de



(Quelle: Lebenshilfe)
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