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20.05.2005, 21:15
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls
Hallo,
Heilmittel, das sind z. B. Krankengymnastik, Logopädie und dergleichen.
Nach den Neuerungen, die ab 2005 gelten, soll nach 50 Therapieeinheiten eine Zwangspause von einem halben Jahr eingelegt werden. Das ist gerade bei Kindern nicht sinnvoll, die z. B. Schluckstörungen haben oder deren Motorik intensiv therapiert werden muss/soll.
Viele Krankenkassen zahlen daher bei der Verordnung außerhalb des Regelfalls ohne langes Antragsverfahren. Dazu muss der behandelnde Arzt die Verordnung entsprechend kennzeichnen:
- Verordnung außerhalb des Regelfalls -
Begründung: Diese Diagnose erfordert eine langfristige Behandlung
Weitere Informationen halten sicherlich die Kassenärztlichen Vereinigungen bereit.
LG
Mary 8-)
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... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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21.05.2005, 11:37
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Forenfrechdachs
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Registriert seit: 17.05.2005
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außerhalb des regelfalls
hallo mary,
wir haben im juni eine infoveranstaltung durch die aok zum thema "leistungen der pflegeversicherung" - da werde ich auf jeden fall mal nach dieser "regelfall-sache" fragen!
wenn jemand zu anderen dingen dieses themenkreises fragen hat, die er/sie mir mitgeben möchte - jederzeit gerne!
schönes wochenende, moni
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*Das Glück im Leben hängt ab von den guten Gedanken, die man hat.* Marc Aurel
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21.05.2005, 14:40
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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RE: außerhalb des regelfalls
Zitat:
Original geschrieben von moni
hallo mary,
wir haben im juni eine infoveranstaltung durch die aok zum thema "leistungen der pflegeversicherung" - da werde ich auf jeden fall mal nach dieser "regelfall-sache" fragen!
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Liebe moni,
lieben Dank für Dein Angebot, bei der Infoveranstaltung Fragen zu stellen, die die User haben. Ich mache dazu mal eine "Fragen-Sammlung" für moni unter >>> Pflegeversicherung auf ...
Bei den Verordnungen der Heilmittel (= "Therapien") ist meines Wissens die Krankenversicherung und nicht die Pflegeversicherung der zuständige Kostenträger.
Sollte ich mich da irren, bitte berichtigen 8-)
Dir auch ein schönes Wochenende :-)
LG
Mary
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04.11.2005, 13:28
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Forenküken
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Registriert seit: 25.10.2005
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[navy]Hallo!
Wichtig ist es bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, dass der Arzt den passenden Indikationschlüssel ( ein Buchstaben- und Zahlencode, der die Diagnose bestimmt) auf dem Rezept einträgt! Den findet man in den neuen Heilmittelrichtlinien. Wenn Ihr möchtet, kann ich Euch einen Link dazu reinsetzen.
Auf Genehmigungen bei diesen Verordnungen bestehen z.B. weiterhin die BKK und die AOK.
Grüße Tine[/navy]
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04.11.2005, 13:33
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Link
Liebe Tine,
immer her damit *freu* ... solche guten Links können wir immer gebrauchen *lächel*
Dankeschööön
Mary
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04.11.2005, 14:16
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Forenküken
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Registriert seit: 25.10.2005
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Heilmittelrichtlinien
[navy] bitteschön[/navy] :-)
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14.01.2006, 09:51
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Forenküken
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Registriert seit: 25.10.2005
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[navy] Die aktuelle Liste der Krankenkassen, die auf die Genehmigung bestehen findet ihr [/navy]
hier
[navy] lg Tine[/navy]
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14.01.2006, 14:56
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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danke tina.ist ganz lieb von dir
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17.01.2006, 02:07
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Forenschreck
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Registriert seit: 05.08.2005
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kurz zur info bzgl. der angegebenen seite ... dort muss man sich registrieren lassen ... um lesen zu können ... ich hatte auch bei der berufsangabe "andere" kein problem ...
ist also nicht wie bei doc-check oder so, wo man fachkompetenz nachweisen muss. allerdings kann man auch storniert werden, das recht hätten die nach den nutzungsbedingungen
daher kurz noch die info:
nicht genehmigungspflichtig war es bei allen ersatzkassen und der bundesknappschaft
bei den aok's, bkk's usw. war es je nach region unterschiedlich ... also nicht einheitlich, bei manchen muss man es trotzdem vorher genehmigen lassen, bei anderen nicht ...
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Tacheles
Ich weiß nicht alles, mir wächst kein Gras aus der Hand.
Wenn Du anderer Meinung bist, dann diskutiere mit mir!
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17.01.2006, 08:21
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Forenküken
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Registriert seit: 25.10.2005
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[navy] :-o Tacheles, stimmt - daran habe ich gar nicht gedacht! Entschuldigt bitte.
Aber wie Du schon sagst, es ist eigentlich kein Problem sich dort anzumelden.
Ich finde die Seite sehr interessant. Man findet dort viele Infos über Therapien, Heilmittelrichtlinien, KK usw.
lg Tine[/navy]
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