N'Abend zusammen!
Habe in der Westfälischen Rundschau ein interessantes Gerichtsurteil gefunden. Auch wenn in einem Haus Tierhaltung grundsätzlich verboten ist, muss der Vermieter eine Katze als Therapietier dulden.
"
Stubentiger als Therapeuten
Eine Katze im Haus ergänzt in manchen Situationen oftmals den Therapeuten. Dagegen, so urteilte jetzt das Landgericht Berlin, kommt nicht einmal der Vermieter an.
Selbst wenn laut Mietvertrag das Halten einer Katze nicht erlaubt ist, muss der Vermieter den Stubentiger unter bestimmten Voraussetzungen durchaus dulden.
Im vorliegenden Fall konnte er beispielsweise der Familie eines verhaltensgestörten Kindes nicht das Halten einer Katze verbieten.
Das Tier, so das Gericht in seiner Begründung, spiele nachweislich eine wichtige Rolle für die seelische Gesundheit des Kindes.
LG Berlin, Az. 64 S447/93"
Quelle: Westfälische Rundschau v. 01. Juni 2006 (Ausgabe für Dortmund)
Ein sehr wichtiges und hoffentlich wegweisendes Urteil!
Bis die Tage, micha
