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Alt 06.03.2008, 07:39
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Standard Österreich - Rechnungshof: „Ärztliche Pflege-Gutachten mangelhaft“

Österreich - Rechnungshof: „Ärztliche Pflege-Gutachten mangelhaft“

Vertraulicher Rechnungshof-Bericht über gravierende Mängel im Pflegebereich. Pflegebedürftige und Behinderte bekommen oft weniger Geld als ihnen zustehen würde.

...

•Behinderte Kinder. Schwerst behinderte Kinder erhielten „oftmals nur niedrige Einstufungen“, wie es in dem Bericht hieß. Im Klartext: Viele Eltern erhielten von der Stadt weniger Pflegegeld als ihnen zustehen würde. Und: Die Einstufung, also die Höhe des Pflegegeldes, erfolgt oft willkürlich. Der RH spricht in diesem Zusammenhang von einer „uneinheitlichen Einstufungspraxis bei Kindern und Jugendlichen“. Dasselbe trifft auf demente Patienten zu, wie der RH kritisiert: „Der zeitlich aufwendige Betreuungsbedarf wird bei der Einstufung nur unzureichend berücksichtigt.“
•Langzeit-Pflege nicht gewährleistet. Ein brisante RH-Erkenntnis: „Weder durch Pflegegeld noch durch die Hauskrankenpflege ist die häusliche Langzeitpflege chronisch Kranker (vor allem von Kindern) zu Hause gewährleistet.“



...



Zweifelhafte ärztliche Gutachten. Mit Ärzten, welche die Pflegebedürftigen begutachten, geht der RH hart ins Gericht: „Die ärztliche Begutachtungen wiesen eine Reihe von Mängel auf.“ Kurz: Welche Pflegestufe (und wie viel Geld) ein Betroffener bekommt, hängt oft nicht vom Gesundheitszustand ab, sondern vom Arzt.
Karin Praniess-Kastner, VP-Gemeinderätin und Mutter einer behinderten Tochter, erklärt: „Der Zeitaufwand für die Pflege eines behinderten Kindes wird vom Magistrat kaum berücksichtigt.“ Die lapidare Begründung: „Auf ein gesundes Kind müssen sie auch aufpassen. Auf ein behindertes nur ein bisserl mehr“, beschreibt die Politikerin ihre Erfahrungen.
Im Büro von Stadträtin Sonja Wehsely heißt es: „Die Zersplitterung auf so viele Entscheidungsträgern ist österreichweit ein Problem.“ Im Sozialministerium sei aber eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die das lösen soll.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2008)



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