Nürnberg-
Pass
Der
Nürnberg-
Pass bietet Nürnberger Bürgern, die
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
- den Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 35 Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII (*) oder SGB XII
- Jugendhilfe / Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 19, 39, 41 SGB VIII (*)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld, wenn Kinder unter 18 Jahren im Haus leben
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
erhalten, die Möglichkeit, Leistungen verschiedener Ein-
richtungen und der Verkehrs-Aktien-Gesellschaft (VAG) zu ermäßigten Gebühren und Tarifen in Anspruch zu nehmen.
(*) Leistungsberechtigte des Jugendamtes erhalten den
Nürnberg-
Pass im Jugendamt in der Dietzstr. 4, Zimmer 208, Telefon 231-7296
Der
Nürnberg-
Pass kann beantragt werden im
Sozialamt
Glockenhofstr. 24 - 26 (Zimmer 211/II)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 - 12:30 Uhr.
Nachmittags kein Parteiverkehr!
Bitte Personalausweis oder (Reise-)
Pass und den vollständigen aktuellen Bescheid der jeweiligen Behörde, von der eine dieser Leistungen bezogen wird (z.B. Arge
Nürnberg), mitbringen.
Faltblatt Nürnberg-Pass (PDF)
Leistungskatalog Nürnberg-Pass (PDF)