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Alt 03.01.2009, 23:22
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evma evma ist offline
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Standard kölner pass

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es wieder den Köln-Pass. Kölnerinnen und Kölner erhalten damit Vergünstigungen bei zahlreichen städtischen und stadtnahen Einrichtungen. Eine Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wer bekommt automatisch einen Köln-Pass?
Automatisch erhalten Sie den Köln-Pass, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:
  • <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">Sie erhalten laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">Sie erhalten laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie erhalten laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
In diesen Fällen brauchen Sie keinen gesonderten Antrag zu stellen. Der Köln-Pass wird automatisch ausgestellt und Ihnen zugeschickt.

Wer erhält den Köln-Pass auf Antrag?
Den Köln-Pass können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie zu einem der folgenden berechtigten Personenkreise gehören:
  • <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">Sie erhalten laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch die Arbeitsgemeinschaft (ArGe) Köln
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">Sie beziehen Wohngeld durch eine unserer Wohngeldstellen
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">Sie bekommen den Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">Sie wohnen in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung und haben lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung
  • Sie haben ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen, das nur maximal zehn Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dies für Sie zutrifft, sollten Sie einen Antrag stellen. Die genaue Berechnung wird dann von uns vorgenommen.
Bitte verwenden Sie das nachfolgende Antragsformular, das Sie an Ihrem Rechner ausfüllen und anschließend ausdrucken können. Im Infoblatt finden Sie weitere Informationen.

Sie müssen nicht persönlich vorsprechen!

Antrag Köln-Pass (451676 bytes)
Infoblatt Köln-Pass (439015 bytes)
Senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag per Post an die Köln-Pass-Stelle im Amt für Soziales und Senioren.

Wir schicken Ihnen den Köln-Pass zu, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so erhalten Sie hierüber ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Welche Unterlagen müssen Sie beifügen?
Je nachdem, welche Einkünfte Sie haben, fügen Sie Ihrem Antrag bitte die jeweiligen Nachweise in Kopie bei. Solche Nachweise sind üblicherweise
  • <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">der Wohngeldbescheid,
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">der Bescheid über den Bezug des Kinderzuschlages,
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">der Bescheid über den Bezug eines Barbetrages,
  • alle Einkommensunterlagen und Nachweise über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Kindergeld oder Unterhalt) sowie von regelmäßigen monatlichen Belastungen
Reichen Sie außerdem Nachweise über
  • <LI class=text style="MARGIN-LEFT: 0mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">eine Schwerbehinderung mit dem Merkmal G,
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: 0mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">eine Erwerbsunfähigkeit,
  • oder einer Schwangerschaft (Mutterpass)
ein, wenn diese Situation auf Sie zutrifft und Sie einen geringen Verdienst haben.

Wer bietet Vergünstigungen mit dem Köln-Pass an?
Die verschiedensten städtischen und stadtnahen Einrichtungen oder Gesellschaften bieten Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes an.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie jeweils direkt bei den entsprechenden Stellen, die hier beispielhaft aufgeführt sind:
  • <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB)
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">der Kölner Zoo mit Aquarium
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">das Eis- und Schwimmstadion
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die KölnBäder GmbH
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Puppenspiele der Stadt Köln
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die städtischen Museen
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Volkshochschule
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Rheinische Musikschule
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Stadtbücherei
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Kliniken der Stadt Köln
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">das Schauspielhaus
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">das Opernhaus
    <LI class=text style="MARGIN-LEFT: -5mm; TEXT-INDENT: 0mm; MARGIN-RIGHT: 0mm">die Köln-Musik (Philharmonie)
  • die sonstigen Bühnen der Stadt Köln
Eine Übersicht können Sie sich auch hier herunterladen:

Übersicht Vergünstigungen mit Köln-Pass (16503 bytes)
Sie haben noch Fragen?
Haben Sie Fragen rund um den Köln-Pass, so erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Telefons "Köln-Pass" Ihren Anruf unter

0221 / 221-30401 oder -30402

Sie können Ihre Anfrage auch per Mail an koeln-pass@stadt-koeln.de richten. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Anträge per Mail stellen können!

Noch ein Hinweis:
Die Einführung des Köln-Passes hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 28. September 2006 beschlossen. Dies können Sie im Wortprotokoll der Sitzung nachlesen.

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