Wuppertal-Pass

Die Stadt Wuppertal hat im Jahre 1986 den „Wuppertal-Pass“ eingeführt. Einwohner und Ein-wohnerinnen, die laufende Sozialleistungen erhalten oder deren Einkünfte die Sozialleistungssätze nur geringfügig überschreiten, erhalten damit die unten aufgeführten Vergünstigungen. Den „Wuppertal-Pass“ erhält man auf Antrag oder automatisch von der Dienststelle, die die Sozialleistung gewährt.
Beantragt werden muss der „Wuppertal-Pass“ beim Ressort Soziale Dienste Friedrich-Engels-Allee 76, wenn
- laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II von der ARGE Wuppertal bezogen werden oder
- wenn das vorhandene Einkommen die Sätze der Sozialhilfe nur geringfügig überschreitet.
Anspruchsberechtigt sind Einwohner/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Im Haushalt lebende Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten die Vergünstigungen durch den „Wuppertal-Pass“ der Eltern oder des Elternteiles. Bei der Beantragung ist entweder der letzte Bewilligungsbescheid der ARGE Wuppertal vorzulegen oder Nachweise über die Höhe aller Einkünfte und der Miete.
Auch Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen, die lediglich über Taschengeld verfügen, erhalten den „Wuppertal-Pass“ nur auf Antrag. Dieser kann über die jeweilige Heimleitung gestellt werden.
Ohne besonderen Antrag bekommen den „Wuppertal-Pass“ Personen, die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), wirtschaftliche Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz erhalten. Die jeweils Hilfe gewährende Dienststelle stellt den „Wuppertal-Pass“ automatisch aus.
Bei Vorlage des „Wuppertal-Pass“, der in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt wird, werden folgende Vergünstigungen gewährt:
städt. EinrichtungArt der VergünstigungBergische MusikschuleEintrittsermäßigung beim Besuch von Veranstaltungen. Auf Antrag Schulgeldermäßigung beim Besuch der Musikschule.Wuppertaler BühnenEintrittsermäßigung beim Besuch von Oper, Schauspiel, Tanztheater und Konzerten des SinfonieorchestersVon der Heydt MuseumErmäßigung des Eintrittspreises für Dauer- und Wechselausstellungen.VolkshochschuleErmäßigung der Kursgebühren um 50 %.FamilienbildungsstätteErmäßigung der Kursgebühren um 50 %.StadtbibliothekKostenloser Benutzerausweis.Stadtbetrieb Jugend und FreizeitKostenlose Teilnahme für einen Kurs.Stadtbetrieb Sport und BäderErmäßigte Gebühren fürs Schwimmbad.Einzelkarte für Kinder und Erwachsene1,70 €Mehrfachkarten für Kinder und Erwachsene10 er Karte15,00 €50 er Karte57,00 €100 er Karte85,00 €Saisonkarte Freibad
(Eintritt für Kinder bis 3 Jahre in den Freibädern frei)30,00 €Ressort Baurecht, Grundstücke und WohnenErmäßigte Gebühren für die Ausstellung einer
- allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung
5 €
- Ausnahmewohnberechtigungsbescheinigung
5 €
Vergünstigung bei Inanspruchnahme anderer EinrichtungenKatholische Familienbildungsstättekostenlose KursteilnahmeFreibad NeuenhofEintrittspreisermäßigung


