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Bottrop-Pass
Bottrop-Pass
Inhaber des Bottrop-Passes erhalten u.a. Vergünstigungen bei:
- Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Fotokopien
(z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen) - Ausleihe von Büchern der Stadtbücherei
- Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschule
- Besuch von städtischen Theater- und Konzertveranstaltungen sowie Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt und Musikschule
- Teilnahme an Maßnahmen und Veranstaltungen des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche (z.B. Stadtranderholung)
- Eintritt in die Bottroper Hallenbäder und in das Stenkhoffbad
(ausgenommen Sauna, Brause- und Wannenbäder, medizinische Bäder)
Inhaber des Bottrop-Passes erhalten zudem auf Antrag weitere Vergünstigungen bei:
- Ausstellung von Personalausweisen - Antrag beim Bürgerbüro
- Ausstellung von Urkunden des Standesamtes - Antrag beim Standesamt
Wer bekommt den Bottrop-Pass?
Den Bottrop-
Pass erhalten:
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII; vorher GSiG)
- Empfänger von laufender Sozialhilfe
- Empfänger von laufenden Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) -Arbeitslosengeld II- und deren im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Angehörige
- Empfänger wirtschaftlicher Jugendhilfe
Wo bekommt man den Bottrop-Pass?
Der Bottrop-
Pass ist erhältlich:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Rita Kirsten
Peter Spettmann - Hilfe für Asylbewerber,Bodo Grzybowski
Rebecca Steinert - Hilfe zum Lebensunterhalt,
Elke Handorf
Ursula Scheiermann - Hilfe zur Pflege,
Reinhold Bannenberg - Wohnheime für Menschen mit Behinderung,
Oliver Bartosch - Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Kunden der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit für Bottrop" -
unter Vorlage des Bewilligungsbescheides
Beatrix Asmann - Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Bernhard Boeff