Therapie ohne Zulassung: Kassen müssen dennoch zahlen
Therapie ohne Zulassung: Kassen müssen dennoch zahlen
Frankfurt/Main (ddp). Krankenkassen müssen auch Kosten für nicht zugelassene Behandlungsformen übernehmen, wenn Ärzte diese aufgrund einer drohenden Behinderung eines Patienten empfehlen. Das Frankfurter Sozialgericht gab in einem am Freitag veröffentlichten Urteil in einem Eilverfahren einer 51 Jahre alten gesetzlich versicherten Frau Recht, die aufgrund einer chronischen Krankheit zu erblinden drohte und auf Zahlung einer nicht zugelassenen Therapie geklagt hatte. Da die Patientin den Angaben zufolge auf die konventionelle Behandlungsmethode nicht ansprach, verordnete die Tübinger Universitätsklinik eine Interferontherapie. Die Kostenübernahme der Therapie lehnte die Krankenkasse der Frau jedoch mit der Begründung ab, die Behandlung mit dem Medikament Interferon sei für diese Art der Erkrankung nicht zugelassen. Die Kasse argumentierte den Angaben zufolge, eine Kostenübernahme von nicht zugelassenen Therapien sei nur bei lebensbedrohlichen Krankheiten vorgesehen und zudem liege kein ausreichender Nachweis über den Erfolg der strittigen Behandlung vor. Die Richter entschieden, dass die Kasse die Kosten der Therapie vorläufig zu übernehmen habe. Die Versorgung eines Patienten mit einem nicht zugelassenen Medikament müsse auch bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen erfolgen, wenn bei weiterem Krankheitsverlauf mit massiven körperlichen Funktionsverlusten - wie einer drohenden Erblindung - zu rechnen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch müsse es in diesem Fall ausreichen, dass die Behandlung aufgrund besonderer ärztlicher Fachkunde befürwortet werde. AZ: S 21 KR 444/06 ER
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