Kasse muss teilweise mehr als Festbetrag für Hörgerät zahlen
01. Juni 2007 09:53 Uhr
Berlin (dpa/tmn) Die Krankenkasse muss unter Umständen mehr als den Festbetrag für ein Hörgerät zahlen. Voraussetzung ist, dass eine bestimmte, möglicherweise teurere Hörhilfe für den Betroffenen notwendig ist, teilt der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) in Berlin mit.
So habe das Sozialgericht Stuttgart eine Krankenkasse verpflichtet, einer Selbstständigen die Kosten für zwei digitale Hörgeräte zu erstatten (Az.: S 15 KR 5634/03). Die Kasse wollte lediglich 987 Euro zahlen, die Kosten betrugen aber annähernd 3700 Euro. Die Frau machte den Richtern zufolge hinreichend geltend, dass sie als Leiterin von Elternseminaren auf eine Maximalversorgung beruflich angewiesen sei.
© 2007 DPA