eine kerze für ein kleines zweijähriges mädchen ,das das gericht und das jugendamt für das kind die richtige entscheidung fällt morgen früh ist prozess
hier der zeirungsbericht
AW: Mit Polizeigewalt zurück ins Elend ....
Kleinkind ist wieder bei seiner Mutter
Von Frank Tausch
Drama. Der Fall des Mädchens, das von der Polizei bei den Urgroßeltern abgeholt wurde, beschäftigt das Familiengericht Dresden.
Das Familiengericht Dresden wird bereits Anfang nächster Woche über den Fall beraten. Das bestätigte der Dresdner Rechtsanwalt Werner Meinhardt. Er hat Antrag auf eine Amtspflegeschaft gestellt. Im Mittelpunkt stehe das Wohl des Kindes, sagte er.
Das eineinhalbjährige Mädchen war am Dienstag mit einer Polizeiaktion aus der Wohnung seiner Urgroßeltern in Neustadt im Landkreis Sächsische Schweiz geholt worden (die SZ berichtete). Ein Schlüsseldienst hatte die Tür aufgebrochen, weil sich die beiden über 70-Jährigen weigerten, das Kind herauszugeben. Das Mädchen befand sich mehrere Wochen zunächst mit dem Einverständnis der Mutter bei den Urgroßeltern. Dann wollte die Mutter das Kind zurück. Unterstützt wurde die junge Frau bei ihrem Vorgehen vom Jugendamt in Dresden, ihrem Wohnort.
Am Rand der Unterernährung
Die Urgroßeltern, die Großmutter und andere Verwandte erklären, das kleine Mädchen werde von der jungen Mutter vernachlässigt. Sie fürchten um die Zukunft des Kindes. Eine Kinderärztin hatte bescheinigt, dass das Kind am Rand der Unterernährung stand, an einem Infekt litt, eine Hautpilzerkrankung hatte sowie einen bisher nicht bemerkten Fremdkörper im rechten Gehörgang, als es zu den Urgroßeltern kam. Sie bestätigte auch, dass das Kind danach in nur drei Wochen ein Kilogramm an Gewicht zugenommen habe. Aus ärztlicher Sicht riet sie von einer Rückführung zur Kindsmutter ab.
„Es sieht so aus, als ob die Urgroßeltern das Kind gegen den Willen der Mutter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, festgehalten haben,“ sagte Claus Lippmann, Leiter des Jugendamtes der Stadt Dresden. In einem solchen Fall sei es durch Familienhelferin oder das zuständige Jugendamt gerechtfertigt, die Polizei hinzuzuziehen. Die habe seinen Informationen nach zunächst mit milden Mitteln versucht, das Kind zu bekommen. Er werde den Vorgang auf jeden Fall prüfen, kündigte Lippmann an.
Das Kind ist noch in Neustadt der Mutter übergeben worden und hält sich wieder in Dresden auf. Ihr zur Seite gestellt ist eine Familienhelferin, die sechs Stunden in der Woche für die kleine Familie da ist.